Konflikt-Beratung

Wir helfen Ihnen. Denn wir beraten Frauen zu einer ungeplanten/unerwünschten Schwangerschaft.

Schwangerschaft! Nicht immer ein Grund zur Freude. Stattdessen vielleicht: Schock, Zukunftsängste, Sorgen und Nöte.

  • Wir nehmen Ihre persönlichen Sorgen ernst und suchen gemeinsam mit Ihnen nach Möglichkeiten für die Zukunft.
  • Wir beraten Sie ergebnisoffen bei der Entscheidungsfindung.
  • Wir informieren Sie über finanzielle Hilfen und gesetzliche Leistungen.
  • Wir stellen Ihnen eine Beratungsbescheinigung aus, wenn Sie es wünschen.
  • Wir begleiten Sie auch nach einem Schwangerschaftsabbruch.
  • Wir unterliegen der Schweigepflicht.

Informationen zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Seit Januar 2025 wird die elektronische Patientenakte (kurz: ePA) in Teilen von NRW als Modellregion eingeführt. Nach der Erprobungsphase soll sie bundesweit eingeführt werden.
Wenn Sie einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen, können Sie entscheiden, ob dieser in der elektronischen Patientenakte erscheint.
Wenn die Daten in der ePA gespeichert sind, kann über das Einlesen der Karte der Schwangerschaftsabbruch auf unbestimmte Zeit einsehbar sein. Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, müssen Sie darauf hinweisen, dass sie entscheiden können, ob die Daten in der ePA gespeichert werden - oder nicht. Sie haben natürlich auch die Möglichkeit der ePA in Gänze zu widersprechen, oder auch nur einzelnen abgespeicherten Informationen.